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Energiestandard aus Wikipedia ®, der freien Enzyklopädie
 
Energiestandard
 
Bauthermografie:
schlecht gedämmte Außenwand

Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht.
Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch. Standards in der Bauwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Energiestandards und Bezeichnungen. Diese sind teilweise durch Verordnungen und Normen festgelegt. Viele Standards sind inzwischen mittels Zertifizieungs- und Qualitätssicherungsangeboten dokumentiert.
 

Beschreibung: Bauthermografie - ungedämmte Außenwand
Quelle: Bauthermografie & Luftdichtheitsprüfung
Urheber: Lutz Weidner
CC-BY-SA-2.0-DE;
Released under the GNU Free Documentation License

     
Die übliche Maßzahl des Energiebedarfs ist die Angabe in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, also in kWh/(m²·a). Der Energiebedarf kann natürlich umgerechnet werden in andere Größen: 1 kWh/(m²·a) entspricht 3,6 MJ/(m²·a) bzw. 0,114 W/m² bzw. 0,1 l/(m²·a) Heizöläquivalent. Daher stammt die Begriffsbildung des 3-Liter-Hauses, was etwa 30 kWh/(m²·a) entspricht.

Dabei treten folgende Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Je nachdem, was gemeint ist, unterscheiden sich die von einem Haus erfüllten Werte erheblich voneinander. Art und Zweck der Energie sind zu bestimmen, z.B. Primärenergie, Nutzenergie, Endenergie, Heizwärme. Die Art und Berechnung der Fläche ist näher zu bestimmen. Einige übliche und allgemein anerkannte Standards bezeichnen Förderstufen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Energieeinsparverordnung wird alle paar Jahre aktualisiert und definiert grundsätzliche Standards. Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche (AN nach EnEV) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO) bezogen. Zu unterscheiden ist ferner der Heizwärmebedarf und der (höhere) Primärenergiebedarf.

Standard  Heizwärmebedarf  Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust
unsaniertes Wohnhaus Baujahr
1960–1980
300 kWh/(m²·a)
Durchschnitt Deutschland 2002[2] 160 kWh/(m²·a)
Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) = 100 kWh/(m²·a)
Niedrigenergiehaus (EnEV 2002) = 70 kWh/(m²·a)
Passivhaus = 15 kWh/(m²·a) = 120 kWh/(m²·a)
KfW-40-Haus (EnEV 2004) = 40 kWh/(m²·a)
KfW-60-Haus (EnEV 2004) = 60 kWh/(m²·a)
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007) = 40 kWh/(m²·a) = 055% Höchstwert EnEV 2007
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) = 60 kWh/(m²·a) = 070% Höchstwert EnEV 2007
KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) = 40% Höchstwert EnEV 2009 = 055% Höchstwert EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) = 55% Höchstwert EnEV 2009 = 070% Höchstwert EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) = 70% Höchstwert EnEV2009 = 085% Höchstwert EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) = 85% Höchstwert EnEV 2009 = 100% Höchstwert EnEV 2009
Passivhaus (EnEV 2009) Passivhaus Projektierungspaket (PHPP = 15 kWh/(m²·a) = 40 kWh/(m²·a)

Förderung im Rahmen des ersten Konjunkturpakets der Bundesregierung hat die KfW Förderbank ihre Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren seit Januar 2009 deutlich ausgeweitet. KfW-Effizienzhäuser nach EnEV 2009 können seit 1. Oktober 2009 beantragt werden. Der Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) beträgt für Neubauten aktuell 10 % der Darlehenssumme (Stand: 1. Juli 2010). KfW-Effizienzhäuser 55 (nach EnEV 2009) können ab dem 1. Juli 2010 beantragt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt aktuell 5 % der Darlehenssumme (Stand: 1. Juli 2010). Die Förderung des KfW-Effizienzhaus-85-Standards, nach EnEV 2009, wurde ab Juli 2010 für Neubauten eingestellt (gilt weiterhin für Sanierungen).
 
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